Aufgaben:
Die Jahreshauptversammlung wählt einen Ältestenrat, der aus lebenserfahrenen Mitgliedern bestehen soll. Er hat hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu vermitteln und beim Scheitern eines gütlichen Ausgleiches eine Entscheidung zu treffen, die für alle Beteiligten bindend ist.
Der Ältestenrat kann von jedem Mitglied angerufen werden. Die Mitglieder des Ältestenrates dürfen kein Vorstandsamt wahrnehmen und müssen Neutralität wahren. Ihnen ist auf Verlangen uneingeschränkte Unterstützung seitens des Vorstandes und der Mitglieder zu gewähren.
Gleichzeitig ist der Ältestenrat auch als Ordens-Ausschuß tätig, dieser jedoch wird vom geschäftsführenden Vorstand ergänzt und übt als Organ des Vereins die Vergabe von Verdienst-Orden an die Mitglieder aus.
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